NEU: Tickets im Vorverkauf

Tickets können im Vorverkauf unter oeticket (eventim-light.com) oder in allen Vorverkaufsstellen von oeticket (Banken, Trafiken …) erworben werden – mit einem kleinen Preisvorteil gegenüber der Abendkassa, bei der jeweils ein begrenztes Ticketkontingent erhältlich ist.

Ticketpreise:

Vorverkauf
20 € / ermäßigt* 16 €  / Kinder 5 €
online bis 18:00 Uhr am Tag des Konzerts

Abendkasse
22 € / ermäßigt* 18 € / Kinder 5 €

* Ermäßigter Eintritt für Syrnau-Mitglieder, Präsenz- und Zivildiener, Studierende bis 27 Jahre sowie AKNÖ- oder ÖGB-Mitglieder gegen Vorlage der AK-Service-Karte oder Mitgliedskarte.

Eine Reservierung über unsere Homepage, per Telefon, WhatsApp oder Email ist nicht mehr möglich.

  • Einlass ist eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn
  • freie Platzwahl
  • Bei jedem Konzert gibt es ein begrenztes Ticketkontingent an der Abendkasse – für diese ist keine „Vorreservierung“ möglich. Wir empfehlen daher, mindestens eine halbe Stunde vor Veranstaltungsbeginn einzutreffen.

Infos bei Absage von Konzerten mit Vorverkaufstickets: 

  • Im Falle einer Absage eines Konzerts, werden alle Käufer von Vorverkaufstickets die über den SYRNAU – Online Ticketshop gekauft wurden, von Oeticket/Eventtim per Email informiert und der Ticketpreis wird rücküberwiesen.
  • Tickets die in Vorverkaufsstellen von oeticket gekauft wurden (Banken, Trafiken …) können in der Vorverkaufsstelle zurückgegeben werden und sie erhalten den Ticketpreis erstattet.

Die meisten Veranstaltungen finden im sparkasse.event.raum statt. Bitte vergewissern Sie sich bei der jeweiligen Veranstaltung, ob das auch bei der von Ihnen gewählten der Fall ist.

Gehörschutz

Der Besucher nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass aufgrund der Lautstärke von einzelnen (gekennzeichneten) Konzerten die Gefahr von Gesundheitsschäden nicht ausgeschlossen werden kann. Der Veranstalter stellt dem Besucher daher gegen allfällige gesundheitsgefährdende Lärmeinwirkungen kostenlos einen Gehörschutz (Einweg-Earplugs) zur Verfügung. Für eintretende Schäden an der Gesundheit des Besuchers lehnt der Veranstalter folglich eine Haftung für den Fall ab, dass der Besucher vom kostenlos zur Verfügung gestellten Gehörschutz keinen Gebrauch gemacht hat.